Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht beim Anwalt

Mit einer Vorsorgeverfügung, auch als Vorsorgevollmacht bezeichnet, stellen Sie sicher, dass im Betreuungsfall Menschen Ihre Angelegenheiten regeln, die Sie selbst ausgewählt haben. Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen erfahrenen Anwalt, der Sie zur Vorsorgevollmacht berät und mit Ihnen die gewünschten Vollmachten und Schriftstücke aufsetzt. Bedenken Sie, dass Sie immer wieder einmal auf vorhandene Vollmachten schauen müssen. Diese entsprechen vielleicht nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben oder Ihren persönlichen Wünschen. Ansprechpartner für alle Fragen rund um Vorsorgevollmachten sind die Rechtsanwälte der Kanzlei Hirdes & Partner in Braunschweig.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Menschen finden unterschiedliche Begriffe für etwas, was sie als vorsorgende Verfügung betrachten. Hier wird von Vorsorge- oder Generalvollmacht gesprochen. Ebenso von Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht. Von Vorsorgeverfügung ist die Rede und von einer Generalvollmacht über den Tod hinaus. Beschreiben alle diese Begriffe ein rechtliches Konstrukt? Oder sind Unterschiede zu machen?

Mit der Vorsorgevollmacht im engeren Sinne bevollmächtigen Sie Vertrauenspersonen, Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie dazu nicht in der Lage sind. Auf welche Bereiche sich die Bevollmächtigung beziehen soll, bestimmen Sie dabei selbst. Viele Menschen entscheiden sich für eine Form der Generalvollmacht, um keinen wichtigen Bereich der Entscheidungsfindung zu übersehen. Eine umfassende Vorsorgeverfügung wird nicht nur eine Vorsorgevollmacht im engeren Sinne umfassen, sondern auch eine Patientenvergügung.

Warum eine Vorsorgevollmacht mit Rechtsanwalt erstellen?

Vollmachtsangelegenheiten sind beim Anwalt in den besten Händen. Er kann Sie umfassend dazu beraten, was etwa eine Vorsorgevollmacht von der Patientenverfügung unterscheidet. Ebenso verstehen Sie mit anwaltlicher Beratung auch, was es mit einer Betreuungsverfügung auf sich hat.

Der Gesetzgeber stellt immer wieder einmal neue Bedingungen für die Rechtswirksamkeit von vorsorgenden Vollmachten wie der Vorsorgevollmacht. Wenn Sie sich mit Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an einen Rechtsanwalt wenden, stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewollten Wirkungen der Bevollmächtigungen rechtswirksam eintreten können. Ebenso kann Ihnen der Rechtsanwalt bei der Vorsorgevollmacht und anderen vorsorgenden Verfügungen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, die Sie im Rahmen Ihrer Selbstbestimmung nutzen können. Es kann wichtig sein, entscheidende Dokumente wie eine Generalvollmacht über den Anwalt zu hinterlegen. Tritt der Vorsorgefall ein, sind die Dokumente jederzeit auffindbar.

Bedenken Sie bei der Vorsorgevollmacht, dass nicht nur Menschen im mittleren und fortgeschrittenen Lebensalter hier Regelungen treffen sollten. Eine Entscheidungsunfähigkeit etwa nach einer Bewusstlosigkeit oder nach Koma kann Sie in jedem Alter treffen. Hier sollten Familienangehörige oder andere Vertrauenspersonen vorhanden sein, die Ihre Angelegenheiten vorübergehend übernehmen können.

Betreuungsvollmacht, Versorgungsvollmacht und Generalvollmacht - entsprechen sie sich?

Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht treffen Sie bereits essenzielle Entscheidungen für den Fall, dass Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Mit einer General-Vorsorgevollmacht sorgen Sie etwa dafür, dass bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Vertrauenspersonen auf Ihre Bankgeschäfte sowie ähnliche wichtige Geschäfte des täglichen Lebens zugreifen können.

Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht entsprechen sich nicht. Beachten Sie vor allem, dass Sie nicht parallel eine Betreuungsvollmacht und eine Vorsorgevollmacht hinterlegen sollten. Diese Parallelität bei den vorsorgenden Verfügungen würde zu Verwirrungen führen.

Die Vorsorgevollmacht ist eine echte Vollmacht im rechtlichen Sinne. Die bevollmächtigte Person darf nach bestem Wissen und Gewissen über Angelegenheiten des Menschen verfügen, der zurzeit keine eigenen Entscheidungen treffen kann. Den Bevollmächtigten trifft eine Verantwortlichkeit für die Angelegenheiten des Bevollmächtigenden. Gerichte können bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht regelmäßig keinen weiteren Betreuer bestellen.

Bei einer reinen Betreuungsvollmacht ist die Sachlage anders. Die isolierte Betreuungsverfügung reicht nicht aus, damit der in der Verfügung Genannte eigenverantwortliche Entscheidungen treffen kann. Er muss erst vom Betreuungsgericht bestätigt werden, man spricht hier von einer Bestallung. Das Gericht setzt die Person in der Betreuungsverfügung rechtsverbindlich als Betreuer ein.

Möchten Sie, dass eine Vertrauensperson im Falle eines Falles bei sämtlichen relevanten Entscheidungen an Ihre Stelle tritt, ist die Vorsorgevollmacht das entscheidende Dokument. In Form einer General-Vorsorgevollmacht wird in der Regel die Einschaltung des Betreuungsgerichtes vermieden.

Der Terminus Versorgungsvollmacht bildet in der Regel keine eigene Klasse in der Reihe der vorsorgenden Vollmachten, sondern entspricht dem Begriff Vorsorgevollmacht.

Wenn Sie sich für eine Generalvollmacht über den Tod hinaus entscheiden, treffen Sie bereits eine weitere Vorsorge für den Todesfall. Wie sich diese Generalvollmacht und erbrechtliche Verfügungen zueinander verhalten, erläutert Ihnen gern Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes als Fachanwalt für Erbrecht in Braunschweig.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Von einer Patientenverfügung haben die meisten Menschen schon einmal etwas gehört. Wie verhalten sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zueinander? Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden häufig zusammen errichtet. Das ergibt Sinn. Denn während die Vorsorgeverfügung festlegt, wer die rechtsgeschäftlichen Entscheidungen eines Patienten übernimmt, geht es bei der Patientenverfügung um Entscheidungen des medizinischen Bereichs.

Sie können mit der Patientenverfügung bestimmen, ob und wie Sie in manchen Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Dabei können sich die Entscheidungsbereiche von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung überschneiden. In einer Patientenverfügung können nie alle denkbaren Konstellationen medizinischer Entscheidungen erfasst werden. Deshalb kann es passieren, dass die Vertrauensperson der Vorsorgevollmacht am Ende auch eine Entscheidung über eine medizinische Behandlung in einer spezifischen Situation treffen muss.

Vorsorgevollmacht beim Anwalt und Kosten

Lassen Sie sich zu Vorsorgevollmacht-Kosten beim Rechtsanwalt beraten. Rechtsanwalt Hirdes hält die Kostenfrage für Sie jederzeit transparent. Die Kostenfrage ist an den einzelnen jeweiligen Umständen des einzelnen Falles zu klären, weil dabei auch Vereinbarungen über die Kosten getroffen werden können.

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