Arbeitsrecht - Ihr Anwalt für Braunschweig und Umgebung

Die Kanzlei Hirdes & Partner ist in der Region Braunschweig Ihre erste Adresse für Arbeitsrecht. Ob Abmahnung, Kündigung, Überstundenvergütung oder Zeugniserteilung - mit einem erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht an Ihrer Seite sind Sie optimal aufgestellt, um Ihre rechtlichen Interessen zu wahren. Als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis wünschen Sie sich umfassende Beratung und engagierte Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Frau Rechtsanwältin Johanna Hirdes setzt einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht. Sie ist in diesem praxisrelevanten Rechtsgebiet Ihre Ansprechpartnerin.

Das Arbeitsrecht - komplex und vielseitig

Arbeitsrecht teilt sich auf in kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Im kollektiven Arbeitsrecht geht es um Arbeitnehmervertretung und Tarifvertragsrecht. Im Fokus des Individualarbeitsrechts steht der einzelne Arbeitsvertrag mit seinen Rechten und Pflichten für die Beteiligten. Ein einheitliches Arbeitsgesetz gibt es nicht. Für Arbeitnehmer sind primär bestimmte Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Kündigungsschutzgesetz maßgeblich. Weitere Spezialgesetze flankieren den Arbeitsvertrag.

Ein Anwalt im Arbeitsrecht muss sich immer wieder mit aktuellen Gerichtsurteilen der Arbeitsgerichte beschäftigen. Sie prägen neben den gesetzlichen Regelungen den Umgang mit arbeitsrechtlichen Fragen. Ein maßgeblicher Aspekt des Individualarbeitsrechts ist dabei eine weitreichende gesetzgeberische Entscheidung: Der Gesetzgeber sieht den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wirtschaftlich im Nachteil. Deshalb sind viele Vorschriften zum Arbeitsvertrag als Arbeitnehmerschutzrecht gestaltet.

Die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers wird an entscheidenden Stellen eingeschränkt. Dieser Aspekt kann etwa relevant werden, wenn ein Arbeitsvertrag auf seine Wirksamkeit geprüft wird. Die eine oder andere Klausel kann leicht unwirksam sein. Mit Ihrem Anwalt im Arbeitsrecht kommen Sie unwirksamen Vertragsklauseln sofort auf die Spur. Sie laufen nicht in Gefahr, sich an unwirksamen nachteiligen Regelungen zu orientieren.

Arbeitsrecht in der Praxis

Es sind bestimmte arbeitsrechtliche Probleme, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder beschäftigen. Rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen häufig rechtliche Auseinandersetzungen.

Das Thema Abmahnung im Arbeitsrecht setzt vielfach einen ersten Schritt in Gang, der auf eine verhaltensbedingte und damit meist außerordentliche Kündigung zusteuern kann. Nehmen Sie deshalb jede Abmahnung ernst. Im Arbeitsrecht kann Beratung, die frühzeitig durch kompetente Rechtsanwälte erfolgt, in vielen Fällen unliebsame rechtliche Folgen vermeiden. Bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass eine fristlose Kündigung für Arbeitnehmer sehr nachteilig sein kann.

Im Arbeitsrecht ist eine Kündigung für Sie als Arbeitnehmer jederzeit ein Aufruf, aktiv zu werden. Suchen Sie Beratung und rechtliche Vertretung in einer Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens. Behalten Sie im Blick, dass Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit haben. Zögern Sie nicht, Kontakt zum Anwalt im Arbeitsrecht aufzunehmen.

Es gibt viele weitere Themenbereiche, die im Alltag arbeitsrechtlicher Beziehungen streitig werden können. Dabei geht es nicht immer um eine Arbeitgeberkündigung. Was müssen Sie beachten, wenn Sie selbst eine Kündigung wegen Mobbing in Betracht ziehen? Wie behandelt das Arbeitsrecht eine Krankheit, die lange andauert? Was sollten Sie tun, wenn der Arbeitgeber häufiger verspätet Gehalt zahlt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in der Kanzlei Hirdes in Braunschweig.

Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Die meisten Menschen denken bei der Beendigung eines Arbeitsvertrages an eine Kündigung. Arbeitsverhältnisse können ordentlich und außerordentlich gekündigt werden. Bei der betriebsbedingten ordentlichen Kündigung geht es um Umstände, die nicht im Verhalten oder in der Person des Gekündigten begründet sind. Für die Wirksamkeit einer Kündigung sind einige Voraussetzungen zu beachten. Manche Kündigungen müssen gesondert begründet werden. Jede Kündigung muss zugehen. Es muss die richtige Person das Kündigungsschreiben unterzeichnen, was auf die Vertretungsberechtigung abzielt.

Viele Arbeitgeberkündigungen sind fehlerhaft. Formalien sind nicht eingehalten, der Zugang kann nicht nachgewiesen werden oder die Begründung für die außerordentliche Kündigung fehlt. Das Kündigungsschutzgesetz ermöglicht Arbeitnehmern, innerhalb der Dreiwochenfrist vom Arbeitsgericht bestimmte Kündigungen rechtlich überprüfen zu lassen.

Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch einen Aufhebungsvertrag enden. Hierbei einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich darauf, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Manche befristete Arbeitsverträge laufen zu einem bestimmten Datum aus. Hinter diesen Beendigungstatbeständen verbergen sich häufig weitere komplexe Rechtsfragen. Denken Sie deshalb im Zweifel an eine kompetente Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Im Kontext der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses spielt die Frage nach einer Abfindung eine Rolle. Entgegen der Annahme vieler Arbeitnehmer führt nicht jede Kündigung zu einem Anspruch auf Abfindung. Vor dem Arbeitsgericht folgt auf eine betriebsbedingte Kündigung dann eine Abfindung, wenn sich die Parteien vor Gericht darauf einigen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gegen Abfindung aufzuheben. Ansprüche auf eine Abfindung können sich aus Tarifverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen ergeben. Ebenso versuchen manche Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu verleiten, indem sie eine Abfindungszahlung anbieten.

Lassen Sie sich zur Abfindung, zum Aufhebungsvertrag und zu weiteren Fragen vom Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie wissen, worauf Sie sich rechtlich dabei einlassen.

Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine außerordentliche Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird, ist regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese muss der Arbeitgeber umfassend begründen. Ihr muss in der Regel eine Abmahnung vorausgegangen sein. Nehmen Sie fristlose Kündigungen nicht einfach hin. Ihnen drohen Nachteile beim Arbeitslosengeld I und bei der Bewerbung in einem anderen Unternehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen und Ansprüche nach einer fristlosen Kündigung wahren möchten.

Krankheit im Arbeitsrecht

Arbeitsverhältnisse können wegen einer langandauernden Krankheit gekündigt werden. Dabei gelten allerdings qualifizierte Voraussetzungen. Krankheiten können sich auch in anderer Weise auf das Arbeitsverhältnis auswirken, etwa indem erkrankte Arbeitnehmer nur schrittweise wieder in die Arbeit zurückkehren. Auch im Krankenstand kann ein Arbeitnehmer gekündigt werden. Bestimmte Bedingungen und Umstände bei der Arbeit können zu Erkrankungen führen. Wenn Sie Fragen zum Themenkomplex Arbeitsrecht und Krankheit haben, ist der Anwalt im Arbeitsrecht Ihr erster Ansprechpartner.

Mobbing

Wer von Mobbing betroffen ist, benötigt umfassende Unterstützung von verschiedenen Seiten. Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gehört zu den wichtigsten Unterstützungspersonen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Mobbingopfer abzustecken. Je früher Sie sich vertrauensvoll an einen Arbeitsrechtsanwalt wenden, desto wirksamer kann dieser Ihnen dabei helfen, sich gegen Mobber zur Wehr zu setzen. Denken Sie in Mobbingfällen insbesondere daran, Vorkommnisse gut zu dokumentieren. Beweisfragen spielen eine Schlüsselrolle.

In der Kanzlei Hirdes & Partner sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer willkommen.

Zu folgenden Themen bietet Rechtsanwältin Johanna Hirdes eine umfassende Rechtsberatung an:

  ARBEITSVERTRAG

  ÜBERSTUNDENABGELTUNG

  BETRIEBSRAT

  KÜNDIGUNGSSCHUTZ

  ABMAHNUNG

  MITBESTIMMUNGSRECHT

  URLAUBSABGELTUNG

  TARIFVERTRAG