Öffentliches Dienstrecht -
Ihre Rechtsanwälte in Braunschweig
Als Beamtin / Beamter haben Sie ein besonderes Rechtsverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Daraus ergeben sich mannigfache Rechten und Pflichten ebenso wie komplexe Rechtsfragen. Gefragt ist für Sie der der spezialisierte und erfahrene Rechtsanwalt für öffentliches Dienstrecht in Braunschweig. In der Kanzlei Hirdes & Partner steht Ihnen Rechtsanwalt Ferdinand Hirdes im Beamtenrecht als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsanwältin Johanna Hirdes begleitet Sie insbesondere im Bereich
Öffentliches Dienstrecht/Tarifvertragsrecht mit TÖVD/TV-L. Öffentliches Dienstrecht ist entgegen allgemeiner Annahme nicht nur das "Arbeitsrecht für Beamten". Auch Angestellte mit einem öffentlichen Arbeitgeber sind öffentlich-rechtlichen Dienstvorschriften unterworfen. Das gilt vor allem für das komplexe Tarifrecht.
Warum es im Beamtenrecht nicht nur um Versorgung geht
Beamten und Beamtinnen kennen es: Im Freundes- und Bekanntenkreis werden sie häufig beneidet. Sehr attraktiv erscheint Freunden und Bekannten die versorgungsrechtliche Absicherung des Beamten über eine Pension. Ähnliches gilt für Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch bei ihnen werden häufig angenehme Arbeitsbedingungen und eine überdurchschnittliche Entlohnung vermutet.
Sie selbst wissen, dass es mit dem besonderen Rechtsstatus als Beamter nicht nur um Versorgungsfragen gibt. Vielmehr müssen Sie sich mit teilweise sehr komplexen Rechtsfragen auseinandersetzen. Als Angestellter im öffentlichen Dienst werden Sie sich häufig mit Tariffragen beschäftigen und durchdringen das komplexe Gefüge des öffentlichen Tarifrechts nicht immer.
Kommen Sie als Beamter/Beamter zu uns in die Kanzlei Hirdes, wenn es etwa um diese Fragen geht:
- Sie möchten einer an sich erlaubten Nebentätigkeit zum Beruf nachgehen. Ihnen wird diese Genehmigung verweigert.
- Sie sehen sich mit der Anforderung nach unbezahlten Überstunden konfrontiert. Nach Ihrer Auffassung gehen unbezahlte Überstunden in diesem Umfang über die beamtenrechtliche Treuepflicht hinaus.
- Schon seit längerem üben Sie eine Tätigkeit aus, die als höherwertig zu Ihrer Einstufung anzusehen ist. Dennoch verweigert der Dienstherr die Beförderung.
- Sie halten Disziplinarmaßnahmen Ihres Dienstherrn für ungerechtfertigt, die Sie und einige Kollegen nach einer Feier im Kontext einer dienstlichen Veranstaltung treffen.
- Sie kämpfen um die korrekte Berechnung bei der Erstattung von Umzugskosten oder von Trennungsgeld, nachdem Sie der Dienstherr an einen anderen Arbeitsort versetzt hat.
- Als Angestellter / Angestellte im öffentlichen Dienst sind Sie mit Ihrer Einstufung im Tarifgefüge nicht einverstanden.
Was wir im öffentlichen Dienstrecht für Sie tun können
Die Komplexität öffentlicher Dienstverhältnisse ergibt sich unter anderem daraus, dass eine Reihe sehr spezieller Rechtsvorschriften für Beamten und teilweise auch öffentliche Angestellte gelten. Ebenso sind bestimmte Verwaltungsroutinen relevant, die sich dem Betroffenen nicht immer sofort erschließen. Ob und wann bei der Beförderung für Beamte eine Wartezeit gilt, ist ein Beispiel für eine dieser speziellen Rechtsfragen. Lassen Sie sich von uns dabei unterstützen, mit diesen vielen Vorschriften umzugehen. Wir wissen etwa, welche einschlägigen Regelungen Ihren Falle in der Trennungsgeldverordnung betreffen.
Auch können wir uns für Sie mit dem Bundesverwaltungsamt Beihilfe und den dortigen Rechtsexperten auf Augenhöhe auseinandersetzen.
- Bei der Beförderung für Beamte können wir Ihnen bei der Frage zur Seite stehen, ob Ihnen zu Unrecht eine Beförderung verweigert wird.
- Ebenso sind wir in den komplexen Disziplinarverfahren für Beamte an Ihrer Seite. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen etwa beim Trennungsgeld in der Bundeswehr, bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Auseinandersetzungen zum Erholungsurlaub.
Beamtenrechtliche Disziplinarmaßnahmen: Worauf Sie achten müssen!
Disziplinarmaßnahmen können dem Bestand des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gefährden. Deshalb sollten Sie jeden einzelnen Vorgang im Disziplinarrecht sehr ernst nehmen. Nicht immer wird eine einzelne Maßnahme zu Recht erlassen. Ein Ermessensspielraum bei Disziplinarmaßnahmen kann sich zugunsten oder zulasten des Betroffenen auswirken. Hier ist der spezialisierte Rechtsanwalt Ihr erster Ansprechpartner, der unbedingt so schnell wie möglich in das Verfahren einbezogen werden sollte. Es ist empfehlenswert, ohne vorherige Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt wie Rechtsanwalt Hirdes keine Einlassung zur Sache zu machen.
Disziplinarverfahren für Beamte Beispiele:
Grundsätzlich wird mit einer Disziplinarmaßnahme ein Pflichtverstoß des Beamten geahndet. Es muss sich dabei um eine schuldhafte Pflichtverletzung handeln. Der Dienstherr muss den gesamten Vorgang konkret ermitteln und rechtlich bewerten. Auch wenn viele Pflichtverstöße erkennbar Unrecht darstellen, können Sie auch aus Unkenntnis und Unachtsamkeit in ein Disziplinarverfahren verwickelt werden. Haben Sie selbst den Verdacht, dass Ihnen eine Disziplinarmaßnahme drohen könnte, empfiehlt sich bereits der Kontakt zum Rechtsanwalt.
- Bei der Beförderung für Beamte können wir Ihnen bei der Frage zur Seite stehen, ob Ihnen zu Unrecht eine Beförderung verweigert wird.
- Ebenso sind wir in den komplexen Disziplinarverfahren für Beamte an Ihrer Seite. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen etwa beim Trennungsgeld in der Bundeswehr, bei unzumutbaren Arbeitsbedingungen oder Auseinandersetzungen zum Erholungsurlaub.
Wann Sie mit einer Disziplinarmaßnahme rechnen müssen?
- Wenn Sie alkoholisiert am Steuer angetroffen werden, kann dieser Vorgang ein Disziplinverfahren gegen Sie als Beamter auslösen. Das gilt auch dann, wenn diese Trunkenheitsfahrt privat stattgefunden hat.
- Ebenso verletzen Sie Dienstpflichten, wenn Sie es mit der Einhaltung und der Dokumentation Ihrer Dienstzeit nicht so ernst nehmen. Ein möglicher Arbeitszeitbetrug steht im Raum.
- Unerlaubte Nebentätigkeiten oder Bestechlichkeit können ebenso maßgeblich für Disziplinarmaßnahmen werden, wie verfassungsfeindliche Aktivitäten oder der Verstoß gegen dienstliche Weisungen.
- Verschiedene Disziplinarmaßnahmen kann der Dienstherr durch Verwaltungsakt selbst anordnen und durchsetzen. Dazu gehören Verweis, Kürzung der Dienstbezüge oder Geldbuße.
- Für eine Rückstufung oder sogar die Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist eine Disziplinarklage erforderlich.